Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Ferdinand-Braun-Institut gGmbH, Leibniz-Institut für Höchstfrequenztechnik (FBH)

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Webauftritt https://www.fbh-berlin.de/.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 01.08.2021 erstellt und am 27.06.2025 überarbeitet.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durch eine Selbstbewertung durchgeführt.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die Webseite ist mit den genannten Anforderungen zum größten Teil vereinbar.

Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre (BIKTG Bln §4 Absatz 3):

Barriere: Dokumente

  • Beschreibung: Nicht alle hochgeladenen PDF-Dokumente sind barrierefrei.
  • Begründung: Diese PDF-Dokumente (z. B. Flyer) sind ein Zusatzangebot. Die darin enthaltenen Informationen sind auf der Website an anderer Stelle in barrierefreier Form zu finden. Davon ausgenommen sind Dokumente, die von Dritten (z. B. Deutsches Patent- und Markenamt, Europäisches Patentamt) bereitgestellt werden und nicht barrierefrei vorliegen.
     

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Name: Petra Immerz
E-Mail: pr@fbh-berlin.de
Telefon: +49 30 63922626

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (Durchsetzungsverfahren)

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Link zum Kontaktformular

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit