1. HinSchG

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Hier erhalten Sie Informationen, wie Hinweisgebende im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mögliche Missstände, Unregelmäßigkeiten oder sogar Gesetzesverstöße melden können, ohne negative Konsequenzen befürchten zu müssen. Dieser Schutz basiert auf dem Hinweisgeberschutzgesetz, das sicherstellt, dass Meldungen vertraulich behandelt werden und Hinweisgebende vor Repressalien geschützt sind.

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